MUSTER – bitte prüfen, die Angaben in eckigen Klammern ersetzen und diese Zeile löschen.
Stadt Musterstadt ist bemüht, die Wissensplattform MEW barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITNRW).
Diese Erklärung gilt für MEW im Intranet. Verantwortlich ist: Stadt Musterstadt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
MEW ist mit den Anforderungen [weitgehend / teilweise] vereinbar. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 in der geltenden Fassung; sie stützt sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. MEW ist darüber hinaus an WCAG 2.2 ausgerichtet.
Jede Person kann die Anzeige für sich einstellen (Mein Konto → Anzeige und Barrierefreiheit): Schriftgröße, Farben und hoher Kontrast, Anpassung bei Farbschwäche, besonders gut lesbare Schrift, mehr Abstand, unterstrichene Links, deutliche Markierung bei Tastaturbedienung und weniger Bewegung.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Dateien, die Redaktionen hochladen (z. B. PDF, Word, Excel), sind nicht in jedem Fall barrierefrei.
- Erklärvideos haben noch keine Untertitel.
- [Weitere bekannte Einschränkungen ergänzen oder diese Zeile löschen]
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt. Grundlage ist [eine Selbstbewertung / eine Prüfung durch …]. Sie wird mindestens einmal im Jahr überprüft.
Barrieren melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das Sie nicht nutzen können? Klicken Sie unten auf jeder Seite auf „Barriere melden“ oder wenden Sie sich an die unten genannte Stelle. Sie erhalten innerhalb von sechs Wochen eine Antwort.
Ombudsstelle
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik